auf Grund diverser Nachfragen zur steuerlichen Behandlung von Präsenten habe ich folgendes aufgeschnappt:
  

....Es sind Geschenke an Geschäftspartner steuerlich bis zu einem Betrag von 35 € Netto
als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn die Aufzeichnungspflichten erfüllt sind (Angabe des Beschenkten und Anlass)

Geschenke an Mitarbeiter sind bis zu 40 € Brutto als steuerfreie Aufmerksamkeit
bei gegebenen Anlass ( Geburtstag o.a. ) zu behandeln.

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ABER:

Sachzuwendungen ..... führen zu geldwerten Vorteilen
und führen zur Versteuerung auf der Empfängerseite. ( nach EStG § 37b ) .....

Die Zuwendungen und Geschenke sind auf der Empfängerseite STEUERPFLICHTIGE EINNAHMEN. Die meisten Beschenkten sind sich hierüber gar nicht im klaren und kennen in der Regel auch nicht den Wert der Zuwendung.

Meine Idee :  Ausnahme und Lösungsansatz wäre eventuell wenn man pro Person 10,-€ nicht überschreitet.

So könnte man ja einer Firma mit 5 Personen ein Lebensmittel-Präsent über gesamt 50,-€ schenken
und diese könnten sich das Präsent aufteilen und gemeinsam verspeisen oder trinken.
( Man muss dann natürlich diese Personen angeben. )
Somit entfielen pro Person ein Betrag von 10,- € und wären nicht steuerpflichtig aber abzugsfähig.

Quelle:

BMF,29.4.2008, IV B 2-S 2297 -b/07/0001

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 III.Bemessungsgrundlage

1.Begriffsbestimmung

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10 Sachzuwendungen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 10,-€ nicht übersteigen, sind bei der Anwendung
      des § 37b EStG als Streuwerbeartikel anzusehen
und fallen daher nich in den Anwendungsbereich der Vorschrift.  


keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit ! Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.